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F A Q

Renovieren?

Sanieren??

Baubeginnsanzeige?

Fertigstellungsmeldung?

Generalunternehmer?

OIB-Richtlinie?

Frequently Asked Questions (FAQ)

Was ist eine Baubeginnsanzeige?

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Mit der Bauanzeige teilen Sie als Bauherr der zuständigen Behörde mit, dass Sie bauliche Veränderungen an Ihrer Liegenschaft planen. In Wien ist das die Baupolizei. Die Bauanzeige im engeren Sinn ist eigentlich nur das ausgefüllte Formular, in das Sie alle notwendigen Angaben zu Ihrem Bauvorhaben eintragen. Dazu gehören neben der Kurzbezeichnung des Bauvorhabens auch die Adresse, die Einlagezahl und die Grundstücksnummer des betroffenen Grundstücks. Außerdem machen Sie Angaben zum Bauherrn und zum Planverfasser. 

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Die Bauanzeige muss mindestens 3 Tage vor Baubeginn durch einen berechtigten Bauführer bei der Baubehörde erfolgen.

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Der Baubeginn muss längstens nach 4 Jahren gesetzt werden, da andernfalls die Gültigkeit der Baubewilligung erlischt.

 

Welche Unterlagen benötige ich für die Bauanzeige?

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Der Bauanzeige sind in jedem Fall Baupläne in zweifacher Ausfertigung beizufügen. Mit Ausnahme des Austausches von Fenstern, der Verglasung von Loggien und des Einbaus oder der Änderung von Badezimmern benötigen Sie außerdem statische Unterlagen. Dies kann entweder eine statische Vorbemessung oder ein sogenanntes Geringfügigkeitsgutachten sein. In einigen Fällen ist neben den Bauplänen und der Statik auch ein Nachweis über die Berücksichtigung hocheffizienter alternativer Systeme beizufügen. Außerdem können bauphysikalische Berechnungen für Trennwände und ein Energieausweis erforderlich sein. Ist Barrierefreiheit vorgeschrieben, ist zusätzlich ein vom Planverfasser ausgefülltes Formblatt erforderlich, in dem dieser die Barrierefreiheit bestätigt oder geplante Abweichungen begründet.

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Was sind anzeigepflichtige Bauvorhaben?

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Eine Bauanzeige ist für bauliche Veränderungen erforderlich, die über ein bewilligungsfreies Bauvorhaben hinausgehen, aber keine Baubewilligung erfordern. Konkret genügt eine Bauanzeige für die meisten Änderungen im Inneren eines Gebäudes sowie für die Verglasung von Loggien. Für den Austausch von Fenstern oder Fenstertüren in Schutzzonen oder in Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden, ist ebenfalls eine Bauanzeige erforderlich. Dies gilt auch, wenn das Erscheinungsbild der Fenster nicht verändert wird. Kunststofffenster sind in Altbauten in der Regel nicht zulässig, aber in vielen Fällen können anstelle von Kastenfenstern herkömmliche Holz-Isolierglasfenster eingesetzt werden, wenn auf möglichst schlanke Profile geachtet wird.

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Was ist eine Fertigstellungsmeldung?

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Diese Meldung informiert die Behörden darüber, dass das Bauprojekt abgeschlossen wurde und dass es gemäß den geltenden Bauvorschriften und Genehmigungen durchgeführt wurde.

Die Fertigstellungsmeldung enthält normalerweise Informationen wie den Standort des Projekts, eine Beschreibung der durchgeführten Arbeiten, die Bauzeit und gegebenenfalls Details zu Änderungen gegenüber den ursprünglichen Genehmigungen oder Bauplänen. Die Bauherren oder Baufirmen müssen diese Meldung einreichen, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den behördlichen Anforderungen entspricht und keine Verstöße vorliegen.

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Was ist der Unterschied zwischen Renovieren und Sanieren?

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Die Begriffe "renovieren" und "sanieren" werden oft synonym verwendet, aber es gibt dennoch einige Unterschiede in ihrer Bedeutung und Verwendung:

 

1. Renovieren:

   - Renovieren bezieht sich auf den Prozess der Aktualisierung, Verschönerung oder Modernisierung eines bestehenden Gebäudes, Raums oder einer Immobilie.

   - Renovierungsprojekte sind in der Regel weniger umfangreich als Sanierungsprojekte und beinhalten häufig kosmetische Veränderungen wie das Streichen von Wänden, den Austausch von Bodenbelägen oder die Aktualisierung der Inneneinrichtung.

   - Ziel einer Renovierung ist es oft, das Erscheinungsbild zu verbessern oder den Raum funktionaler zu gestalten, ohne größere strukturelle Veränderungen vorzunehmen.

   - Renovierungen können in der Regel schneller durchgeführt werden und sind oft kostengünstiger als Sanierungsprojekte.

 

2. Sanieren:

   - Sanieren bezieht sich auf den umfassenderen Prozess der Wiederherstellung, Reparatur oder Instandsetzung eines Gebäudes, um es in einen sicheren, gesunden und bewohnbaren Zustand zu bringen.

   - Sanierungsprojekte können strukturelle Probleme beheben, wie Schäden durch Feuer, Wasser oder Schimmel, sowie Probleme mit der Gebäudehülle, der Elektrik, der Sanitärversorgung oder der Heizung.

   - Sanierungen sind oft notwendig, um die Gesundheit und Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten oder um den Wert eines stark abgenutzten oder beschädigten Gebäudes wiederherzustellen.

   - Sanierungsprojekte sind in der Regel zeitaufwendiger und kostenintensiver als Renovierungen, da sie oft tiefgreifendere Arbeiten erfordern.

 

In der Praxis können die Begriffe "Renovieren" und "Sanieren" je nach Kontext und Region unterschiedlich interpretiert werden. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Ziele eines Bauprojekts zu berücksichtigen, um festzustellen, welcher Begriff am besten passt.

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Darf ich als Bauherr  den Einreichplan selbst zeichnen?

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In Österreich dürfen nur gesetzlich befugte Personen Einreichpläne erstellen. Dazu zählen neben Architektinnen und Architekten z.B. auch planende Baumeisterinnen und Baumeister. Der Planverfasser übernimmt letztlich die volle Verantwortung und die Haftung für die Richtigkeit seiner Pläne.

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Wann darf ich nach der Bauanzeige mit dem Bau beginnen?

 

Liegt Ihr Gebäude in einer Schutzzone oder war eine statische Vorprüfung erforderlich, dürfen Sie frühestens einen Monat nach Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Behörde mit dem Bau beginnen. Außerhalb von Schutzzonen und ohne statische Vorbemessung gibt es keine Wartefrist. Lediglich der Baubeginn muss der Behörde in jedem Fall vorher angezeigt werden.

Am besten ist es nach Einreichung der Unterlagen möglichst 6 Wochen abzuwarten. Die Behörde hat nämlich das Recht bzw. die Pflicht, innerhalb dieser Frist die Pläne zu prüfen und gegebenenfalls das Bauvorhaben mit Bescheid zu untersagen. Das heißt im Klartext, dass Sie auf eigenes Risiko bauen, wenn Sie vor Ablauf dieser Frist mit den Bauarbeiten beginnen. Besser ist es daher, diese Zeit zu nutzen, um in Ruhe alle Angebote mit den Fachfirmen zu besprechen - und sich um andere organisatorische Dinge zu kümmern. Dazu gehört auch die rechtzeitige Beantragung von Halteverboten vor dem Haus durch die Baufirma, da eine verspätete Beantragung den gesamten Bau verzögern kann.

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Was ist ein Generalunternehmen?

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Ein Generalunternehmen im Baubereich ist ein Unternehmen, das für die umfassende Planung, Koordination und Durchführung eines Bauprojekts verantwortlich ist. Es übernimmt dabei die Gesamtverantwortung für alle Aspekte des Projekts, von der Konzeption bis zur Fertigstellung. Dazu gehören unter anderem:

 

1. Planung: Das Generalunternehmen erstellt den Projektablaufplan, koordiniert die verschiedenen Gewerke und erstellt detaillierte Baupläne.

 

2. Beschaffung: Es beschafft alle notwendigen Materialien, Ressourcen und Dienstleistungen für das Projekt, einschließlich Vertragsverhandlungen mit Lieferanten und Subunternehmern.

 

3. Koordination: Das Unternehmen überwacht und koordiniert alle Beteiligten, darunter Architekten, Ingenieure, Handwerker und Fachleute, um sicherzustellen, dass das Projekt termingerecht und gemäß den vereinbarten Spezifikationen abläuft.

 

4. Bauausführung: Das Generalunternehmen übernimmt die eigentliche Bauphase, indem es die verschiedenen Gewerke koordiniert, Bauarbeiten überwacht und sicherstellt, dass alle Bauprozeduren nach den geltenden Standards durchgeführt werden.

 

5. Qualitätskontrolle: Es stellt sicher, dass die Qualität der Arbeit und der verwendeten Materialien den vereinbarten Standards entspricht und führt regelmäßige Inspektionen durch.

 

6. Budgetkontrolle: Das Unternehmen überwacht das Budget des Projekts, um sicherzustellen, dass die Kosten im Rahmen bleiben und mögliche Abweichungen frühzeitig erkannt und angegangen werden.

 

7. Kommunikation: Ein Generalunternehmen agiert als zentrale Anlaufstelle für alle beteiligten Parteien und kommuniziert regelmäßig den Projektstatus, den Fortschritt und eventuelle Änderungen.

 

Das Ziel eines Generalunternehmens ist es, die Komplexität von Bauprojekten zu vereinfachen, indem es sämtliche Aspekte des Projekts unter einer Leitung bündelt. Dadurch wird eine effiziente Abwicklung gewährleistet und das Risiko von Missverständnissen oder Verzögerungen minimiert.

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Was sind OIB-Richtlinien?

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Die "OIB-Richtlinien" sind Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB). Das OIB ist eine in Österreich ansässige Institution, die sich mit der Entwicklung und Förderung von Bautechnik und Bauwesen befasst. Die OIB-Richtlinien sind technische Empfehlungen und Standards, die in der österreichischen Bauindustrie und im Baurecht verwendet werden, um die Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit von Bauprojekten zu gewährleisten.

 

Die OIB-Richtlinien decken verschiedene Aspekte des Bauwesens ab, darunter Bauphysik, Brandschutz, Schallschutz, Energieeffizienz, Barrierefreiheit und vieles mehr. Sie bieten detaillierte Anleitungen und Anforderungen für die Planung, Ausführung und Überwachung von Bauvorhaben und dienen als Referenz für Architekten, Bauingenieure, Baufirmen und Bauherren.

 

Da die OIB-Richtlinien in Österreich weit verbreitet sind und häufig von den Baubehörden bei der Genehmigung von Bauprojekten herangezogen werden, spielen sie eine wichtige Rolle bei der Einhaltung der bautechnischen Vorschriften und Standards im Land. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist oft entscheidend für die Erlangung von Baugenehmigungen und die erfolgreiche Umsetzung von Bauprojekten in Österreich. Die OIB-Richtlinien werden regelmäßig aktualisiert, um den neuesten Entwicklungen und Anforderungen im Bauwesen gerecht zu werden.

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